Thema Corona-Pandemie
Unter Maßgaben des Infektionsschutzes dürfen ab 4. Mai 2020
wieder Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen stattfinden. Dies haben Landesregierung, Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.
Die bedeutet, das auch Trauerfeiern wieder in den Aussegnungshallen der Friedhöfe in absehbarer Zeit statt finden können. Wir informieren Sie sofort, wenn die entsprechenden Maßnahmen durch die Friedhofsverwaltung beschlossen wurden.