Aktueller Stand: Corona-Pandemie
Ab heute, Montag, 26.10.2020 gilt auf Grund der Ausrufung
der Pandemiestufe des Landes Baden-Württemberg wieder eine verschärfte Regelung bei Trauerfeiern und Beisetzungen auf den Friedhöfen.
Unter anderem wird die Teilnehmerzahl wieder auf max. 100 Personen begrenzt. Die üblichen Hygienemaßnahmen müssen wie bisher beachtet werden. Die stark reduzierte Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern in den Trauerhallen auf den Friedhöfen bleibt unberührt.
In den kalten Wintermonaten werden wir uns verstärkt für Sie einsetzen, religiöse Trauerfeiern in den Tübinger Kirchen durchzuführen, da durch deren Hygienekonzepte eine größere Anzahl an teilnehmenden Trauergästen als in den Trauerhallen der Friedhöfe möglich ist. Die entsprechenden Verantwortlichen der Tübinger Kirchen haben uns dafür bereits Bereitschaft signalisiert.