Für Fragen zum Erbrecht ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) relevant, da es dieses regelt, wenn der Verstorbene keine eigene Regelung getroffen hat. Der Ehepartner hat dabei eine vordergründige rechtliche Position.
Erben erster Ordnung: eheliche und nicht eheliche Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen
Verschwägerungen und Pflegeelternschaft sind in den gesetzlichen Regelungen nicht berücksichtigt. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben besondere Rechte. Wer von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vorstellungen zur Verteilung des Nachlasses hat, kann dies in einem persönlichen Testament festhalten. Jeder Volljährige und kognitiv Fähige, ist dazu berechtigt.
Für jegliche Fragen im Zusammenhang mit dem Erbrecht empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Notars. Die Beratung zur Testamentsgestaltung stellt eine Rechtsdienstleistung dar und erfordert spezielle rechtliche Kenntnisse. Wir bieten lediglich allgemeine Informationen und stellen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls oder eine Rechtsberatung dar.
Weitreichende, aktuelle Informationen zum Erbrecht erhalten Sie in der folgenden Broschüre vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Broschüre Bundesministerium für Justiz
Als modernes Bestattungsunternehmen verbessern wir unseren Service für die Hinterbliebenen und passen ihn den zeitlichen Herausforderungen an. Dazu gehört auch immer mehr das Internet. Bereits über 80% der Deutschen nutzen privat oder beruflich das Internet.
Was viele nicht wissen: Im Internet geschlossene Verträge und Verbindlichkeiten bleiben über den Tod hinaus bestehen. Im Trauerfall kann der digitale Nachlass (das digitale Erbe) für Angehörige mit erheblichen Kosten verbunden sein. Denn die meisten Nutzer informieren weder engste Vertraute über ihre gesamten Aktivitäten im Internet noch hinterlegen sie alle Passwörter oder Vertragsdaten. Auch Vermögenswerte und Guthaben des Verstorbenen bleiben so unbekannt und können nicht ausbezahlt werden Mit dem Online-Schutzpaket gewinnen Sie Sicherheit und Kontrolle beim digitalen Nachlass.
Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Video:
Die Ergebnisse Ihrer digitalen Nachlassverfügung stehen Ihnen hier in einem geschützten Bereich zur Verfügung. Hierfür erhalten Sie von uns individuelle Zugangsdaten.
Ihr Zugang zum Nachlass-Portal: