Was zählt, ist Ihr Wille: Patienten­verfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht, dass Ihr persönlicher Wille in Bezug auf Ihre medizinische Versorgung berücksichtigt wird, insofern ein Unfall oder eine Krankheit sie daran hindert, diesen äußern zu können. Sie legen vorsorglich fest, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn es beispielsweise um das Thema der Lebensverlängerung geht. Ebenso ist zu empfehlen, eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht zu betrauen, die im Notfall Entscheidungen für Sie trifft, die in Ihrem Sinne sind. Weitere Informationen hierzu stehen in der Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Broschüre Bundesministerium für Justiz